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Rezension

Theologische Revue 05/2019

Wer die Rezeptionsgeschichte der Bekenntnisschriften der Wittenberger Reformation studiert, wird rasch auf wiederholte Kontroversen um ihr rechtes Verständnis gerade unter denen aufmerksam werden, die affirmativ auf sie Bezug nahmen. Im Zentrum der Streitigkeiten stand dabei in der Regel die Frage, ob die zur Kirchengemeinschaft nötige Bekenntnisgemeinschaft die Zustimmung zu bestimmten Lehrartikeln erfordere oder ob ein expliziter Lehrkonsens lediglich Medium der Proklamation und praktischen Realisierung von Kirchengemeinschaft sei, ohne diese eigentlich zu begründen. Setzt Kircheneinheit als die Bedingung ihrer Möglichkeit Einheit in der Lehre voraus oder hat als Grund von Kirchengemeinschaft allein das Evangelium zu gelten, von dem die in kirchlichen Lehrbekenntnissen geltend gemachte evangelische Doktrin sorgsam zu unterscheiden ist? Fragen wie diese ziehen eine Reihe weiterer unmittelbar nach sich, etwa diejenige nach dem genauen Verhältnis von doctrina evangelii, im Sinne von Evangeliumsverkündigung durch Wort und Sakrament als den media salutis, und doctrina evangelii, eines in lehrhaften Satzaussagen artikulierten Bekenntnisses, dessen Inhalte buchstäblich festgelegt sind. Wie ist es um das mögliche Recht dieser Differenzierung bestellt, und worin liegen ihre Grenzen? Wer so fragt, befindet sich inmitten der Debatte um die rechte Hermeneutik der Wittenberger Bekenntnistradition, wie sie binnenlutherisch seit langem geführt wurde und nach wie vor geführt wird. Während, um ein Beispiel zu geben, der derzeit innerhalb der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) den Ton angebenden Theologie die Unterscheidung von Grund und Ausdrucksgestalt des Glaubens als der bekenntnishermeneutischen Weisheit letzter Schluss gilt, beurteilen die führenden theologischen Repräsentanten der Selbstständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) und ihrer Schwester- und Partnerkirchen in Deutschland und anderswo die besagte Unterscheidung in der Regel als einen systematischen Kunstgriff, der das Problem reproduziert, als dessen Lösung er sich ausgibt.
Auf die bezeichnete Kontroverse, die Gegenstand eines im November 2016 an der Luth. Theol. Hochschule Oberursel veranstalteten Symposions war, sind die im vorliegenden Buch gesammelten Texte auf die eine oder andere Weise bezogen. Zunächst werden historische Horizonte erschlossen: Chr. Peters erörtert grundlegende Texte der lutherischen Bekenntnisbildung unter besonderer Berücksichtigung der Rolle Philipp Melanchthons. G. da Silva untersucht den Symbolstreit, der im 19. Jh. bzgl. der Verpflichtungsformel der evangelischen Geistlichen in Kurhessen geführt wurde, und H. Theißen vergleicht die Art und Weise kirchlicher Selbstbestimmung in Luthertum und Union im Kontext des Revolutionsjahrs 1848. Zwei weitere theologiehistorische Studien schließen sich an: R. Kolb thematisiert den Einfluss der lutherischen Konfession in außereuropäischen Bereichen und dabei insbes. in Nordamerika, J. Hund die Funktion des Konkordienbuches zwischen frühneuzeitlichem Territorialstaat, aufklärerischer Emanzipation und restaurativer Reinstallation. Als für das aktuelle Selbstverständnis der VELKD repräsentativ werden dann zwei Beiträge von Chr. Axt-Piscalar vorgestellt, welcher F. Hauschildt, ehemaliger Leiter des Kirchenamts der VELKD, sekundiert. Erörtert werden unter besonderer Berücksichtigung der Leuenberger Konkordie die ekklesiale Aufgabe der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in der Gemeinschaft der Gliedkirchen und konfessionellen Bünde wie etwa der VELKD. Die titelgebende Formel, nach der eine Bekenntnisgemeinschaft konfessionsverschiedener Kirchen zu strukturieren sei, lautet im Anschluss an Vorgaben von E. Herms: Einheit in gestalteter Vielheit. Ob mit ihr, wie Hauschildt meint, »die entscheidende Klärung« (144) herbeigeführt oder-ein weiterer systematischer Kunstgriff vorgenommen wurde, der das Problem iterieren lässt, bleibe dahingestellt.
Den eindeutigen Höhepunkt der Texte zu Bekenntnisbildung und Bekenntnisbindung im Luthertum stellen die beiden Analysen des Normengefüges von Wort Gottes, Heiliger Schrift und Bekenntnisschriften sowie der Hermeneutik dar, welche für die nötigen Auslegungen jeweils leitend ist. Sie stammen von dem SELK-Theologen W. Klän und B. Oberdorfer, dem Vorsitzenden des Ökumenischen Studienausschusses des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes, in dem die lutherischen Landeskirchen in Deutschland vertreten sind, von denen wiederum die meisten auch der VELKD angehören. Klän insistiert darauf, dass das Bekenntnis als expliziter und inhaltlich bestimmter Konsens bzgl. der rechten Evangeliumsverkündigung und stiftungsgemäßen Sakramentsverwaltung die conditio sine qua non kirchlicher Einheit und erklärter Kirchengemeinschaft sei, ohne deshalb die Differenz zwischen der Heiligen Schrift als norma normans und dem Bekenntnis als norma normata christlichen Glaubens nivellieren zu wollen. Oberdorfer wiederum betont entschieden, dass die Bekenntnisse der Wittenberger Reformation ihrem Selbstverständnis gemäß unter dem Vorbehalt der Schriftgemäßheit stehen; nichtsdestoweniger müssten sie in ihrem von Gewissheit getragenen Anspruch, schriftgemäß zu sein, ernst genommen und an diesem und keinem anderen Maßstab bemessen werden. Es ist sehr aufschlussreich, was in diesem Zusammenhang zur Barmer Theologischen Erklärung und v. a. zur Leuenberger Konkordie gesagt wird, die Oberdorfer zufolge weder ein Unionsbekenntnis noch den hermeneutischen Generalschlüssel für die Interpretation der Bekenntnisschriften der Wittenberger Reformation darstelle. Ihre hermeneutische Bedeutung sei wesentlich negativ, nämlich auf Ausschluss solcher Interpretationen der lutherischen Bekenntnisse gerichtet, »die weiterhin einen kontradiktorischen Widerspruch zur reformierten Tradition konstatieren« (181).
Die Leuenberger Konkordie markiert ein Zwischenziel, indem sie einen differenzierten Konsens erklärt, der kirchentrennende Gegensätze ausschließt und eine kirchliche Gemeinschaft ermöglicht, die entwicklungsfähig, aber auch entwicklungsbedürftig ist. Verhält es sich so, dann muss die Hoffnung, dass die in der Leuenberger Gemeinschaft verbundenen Kirchen in absehbarer Zeit zu einem expliziten Bekenntnis zusammenfinden, keineswegs aufgegeben oder gar als theologisch die in der EKD und der Leuenberger Gemeinschaft zusammengeschlossenen Kirchen die Gelegenheit, die Confessio von 1530 zu ihrer gemeinsamen Bekenntnisgrundlage zu erklären. Die VELKD sollte eine solche Entwicklung, der sich nach Lage der Dinge möglicherweise auch die SELK fügen wird, nach Kräften unterstützen, sich ihr jedenfalls nicht aus Gründen institutioneller Selbsterhaltung entgegenstellen. Ökumenische Horizonte würden sich dadurch weit über Deutschland hinaus eröffnen. So gesehen trifft es sich gut, dass für das Umschlagsbild des Buches als Zeichen zukunftsoffener Erinnerung ein Holzschnitt mit einer Darstellung des Augsburger Reichstags von 1530 Verwendung fand.
Gunther Wenz

Rezensierter Titel:

Umschlagbild: Bekenntnisbildung und Bekenntnisbindung

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Bekenntnisbildung und Bekenntnisbindung

Bestimmung und Geltung von abgeleiteten Grundsätzen im Normengefüge lutherischer Kirchen
Klän, Werner/Oberdorfer, Bernd/Axt-Piscalar, Christine/Hauschildt, Friedrich/Hund, Johannes/Kolb, Robert A./Peters, Christian/Silva, Gilberto da/Theißen, Henning/Ulrich, Gerhard/Voigt, Hans-Jörg

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