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Rezension

Evangelische Zeitung, Hannover, 12.02.2012

Buchtipp

Mit einer Patientenverfügung kann Angehörigen und Ärzten geholfen werden
Nach einem Vortrag wurde Pastor Lüder Meyer-Stiens aus Hannover-Stöcken gefragt: »Sagen Sie mal, ich bin jetzt verunsichert: Soll ich nun eine Patientenverfügung (PV) ausfüllen oder nicht?« Diese Frage lasse sich leider nicht mit einem schlichten »Ja« oder »Nein« beantworten, sagt Meyer-Stiens, der immerhin zum Thema »Patientenverfügungen aus Patientensicht« promoviert wurde.
Patienten seien verschieden. »Sie wünschen sich Patientenorientierung, das heißt Zuwendung, Vertrauen, Offenheit und Patientenselbstbestimmung«, sagt Meyer-Stiens. Immer gehe es ihnen um kontinuierliche Kommunikation. Ihre größte Sorge sei, wie diese Kommunikation für den Fall der Äußerungsunfähigkeit noch aufrechterhalten werden kann. »Wird man sie dann noch in ihrem Sinne behandeln?«

Der Gesetzgeber bietet verschiedene Wege an, erklärt der Theologe. Wichtig sei, für Ansprechpartner zu sorgen: Wer soll mich vertreten, wenn es ernst wird? Mit einer Vorsorgevollmacht (sie lebt vom Prinzip des Vertrauens zum Bevollmächtigten) oder einer Betreuungsverfügung (stärkere Kontrolle durch das Gericht) bestimme ein Patient seinen maßgeblichen »richtigen« Interpreten. Er stattet ihn mit dem Recht aus, für ihn reden zu dürfen und sollen. Darüber sollte sich ein Patient selber Ge-danken machen, bevor es zum Betreuungsfall kommt, in dem grundsätzlich ein Betreuer eingesetzt werden muss. »Die Patientenverfügung kann ein Mittel sein, mit dem ein äußerungsunfähiger Patient gewissermaßen Vorgaben macht, wie er im Fall der Äußerungsunfähigkeit interpretiert werden will. Er sagt damit: So will ich verstanden werden! «
Das Gesetz sieht verschiedene Formen der Patientenvollmacht vor. Eine solche Vollmacht im engeren Sinn entspricht einer Landkarte: Ein Patient führt ganz genau auf, für welche Situationen er im Voraus seine Einwilligung oder Untersagung gibt. Es ist eine verbindliche Willenserklärung, die wie eine aktuelle Willensäußerung behandelt wird.

»Es gibt aber auch die Patientenverfügung im weiteren Sinne, die eher einem Kompass entspricht«, erklärt Meyer-Stiens. Ein Patient formuliere hiermit bewusst offener. Verbindlich ist sie auch; jedoch muss der verfügte Wille erst noch durch Interpreten auf die Situation hin konkretisiert werden. Die Angaben zu konkreten Behandlungswünschen passen in der Praxis oft nicht exakt zur Situation. Diese Patientenverfügung sei als Hinweis für den mutmaßlichen Willen des Patienten zu werten, weil sie Einstellungen und Werthaltungen enthält. Meyer-Stiens rät: »Fragen Sie sich, welcher Kommunikationstyp Sie sind. Dann sorgen Sie für einen Ansprechpartner und helfen ihm und den Ärzten, indem Sie ihm etwas Schriftliches an die Hand geben.«

Rezensierter Titel:

Umschlagbild: Der erzählende Mensch – der erzählte Mensch

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Der erzählende Mensch – der erzählte Mensch

Eine theologisch-ethische Untersuchung der Patientenverfügung aus Patientensicht
Meyer-Stiens, Lüder

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