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Rezension

Göttinger Tageblatt, 03. Februar 2017

Von einem seltenen Original-Druck einer Luther-Schrift ist eine Faksimilie-Ausgabe im Verlag Edition Ruprecht erschienen. Der Druck von 1545 befindet sich in Privatbesitz: Der Göttinger Germanist Albrecht Schöne hat sie seinem Bruder, Bischof Jobst Schöne, geschenkt.
In Luthers Schrift »Kurtz Bekenntnis vom heiligen Sacrament« geht es um das Verständnis des Abendmahls. Die erste Auflage erschien 1544, die in der Edition verwendete Fassung geht auf den vierten Druck zurück, der 1545 noch zu Luthers Lebzeiten erschien.
Die Schrift bilde den Schlusspunkt dessen, was Luther (1483-1546) vom Abendmahl geglaubt und gelehrt habe, schreibt Herausgeber Jobst Schöne in der Einführung der Ausgabe. Um das richtige Verständnis des Abendmahls gab es zur Zeit der Reformation heftige Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen christlichen Richtungen. Diese zeichnet Schöne in seiner Einführung nach.
Die Schrift zeige Luther »streitbar, kompromisslos, vielleicht auch verständnislos für seine Gegner und vielleicht dazu noch ungerecht. Aber er kämpft um eine Sache, die ihn zutiefst in seinem Glauben berührt und bei der für ihn alles auf dem Spiel steht, was ihn sein Leben lang beschäftigte und umtrieb, tröstete und Halt gab.«
In der Ausgabe steht den Faksimile-Seiten eine Übertragung des Textes in heutiges Deutsch gegenüber. Seine Gegner watscht Luther in gewohnt deftiger Weise ab, spricht von einem »verdammten Lästermaul«, einer »verfluchten Rotte der Schwärmer« und von »Sakramentsfeinden« mit »ihrer lästerlichen und lügenhaftigen Ketzerei«.
Der 85-jährige Schöne war von 1985 bis 1996 Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), für die das richtige Verständnis vom Abendmahl eine zentrale Rolle spielt. Die SELK hat nach eigenen Angaben bundesweit rund 33 000 Mitglieder. Sie gehört nicht zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit den großen evangelisch-lutherischen Landeskirchen.
Die Vorgängerkirchen der SELK haben sich im 19. Jahrhundert einer vom Staat verordneten Vereinigung von lutherischen und reformierten Kirchen widersetzt und wollten das lutherische Bekenntnis dezidiert rein bewahren. Die SELK erhebt den Anspruch, möglichst authentisch den lutherischen Glauben weiterzugeben und vertritt in dieser Hinsicht orthodoxe Positionen. So gilt die Beichte im Grunde als ein Sakrament, Wein darf beim Abendmahl nicht durch Traubensaft ersetzt werden, und ein symbolisches Verständnis des Abendmahls wird abgelehnt. Der Leuenberger Konkordie, in der lutherische, reformierte und unierte Kirchen 1973 ihr gemeinsames Abendmahlsverständnis formulierten, ist die SELK nicht beigetreten.
Die von Schöne herausgegebene Schrift ist nach Angaben des Verlages heute nur in wenigen Luther-Ausgaben enthalten. Ein Exemplar des Drucks von 1545 befindet sich auch in der Göttinger Universitätsbibliothek.
Jörn Barke

Rezensierter Titel:

Umschlagbild: Kurtz Bekenntnis vom heiligen Sacrament (1545)

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Kurtz Bekenntnis vom heiligen Sacrament (1545)

Faksimile und Übertragung in heutiges Deutsch
Luther, Martin/Schöne, Jobst

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